Versicherung

In den Stammdaten können sämtliche Versicherungsmöglichkeiten des Patienten hinterlegt werden, mit entsprechendem Einfluss auf die Rechnungserstellung:

GKV #

Ermöglicht Auswahl der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die Abrechnung erfolgt nach vorgegebenen Parametern, „Haken“ heißt hier „ist ausgeschlossen“, „kein Haken“ heißt „kann abgerechnet werden“. Z.B. für die „AOK Niedersachen“ werden nur die Ziffern 1, 2, 5, und aller 35er vorgeschlagen; für die „Securvita“ die 34.1 und 34.2. Anpassungen können unter Administration à Versicherungen angepasst werden.

PKV #

Nach Auswahl der Krankenversicherung kann der Versicherungstarif ausgewählt werden. Hier wird auch gleich angezeigt, wie im jeweiligen Tarif das GebüH erstattet wird. Tarife sind teilweise als „alt“ oder „U“ (=unisex) gekennzeichnet. Dies hat keine weitere Bedeutung.

Die Rechnungserstellung erfolgt dann zu den entsprechenden Werten des GebüH und berücksichtigt evtl. Einschränkungen der Versicherung werden berücksichtigt, individuelle Anpassungen sind möglich, s.o.. Z.B. erstatten die AXA/DBV und Signal niemals die Ziffer 35.1, entsprechend ist diese Ziffer als Ausschluss hinterlegt.

Wenn der Tarif eine Erstattung gemäß Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) vorsieht, wird die entsprechende GOÄ-Ziffer automatisch mit auf die Rechnung geschrieben.

GKV + Zusatzversicherung #

Versicherungs- und Tarifauswahl wie bei GKV und PKV. Es werden nur die Zusatztarife angezeigt.

Über den Knopf vor der Versicherung wird festgelegt, wie die jeweils nächste Rechnung erstellt wird.

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Beihilfe #

Danach Dienstherren auswählen (Bund/Bundesland). Berechnung erfolgt nach jeweiligem Erstattungssatz (Bundesbeihilfe, GOÄ, eigene Liste, nicht).

Prozente der Beihilfe können eingetragen werden, haben aber keinen Einfluss auf die Berechnung.

Versicherung: Wenn eingetragen, werden deren Ausschlüsse beachtet

Tarif: Wenn eingetragen wird für jede Ziffer der jeweils niedrigere Betrag (Beihilfe oder Versicherungstarif) abgerechnet um eine bestmögliche Erstattung zu erreichen. Wenn das Feld Tarif leer bleibt, wird der Beihilfesatz abgerechnet.

Postbeamtenkrankenkasse #

Rechnung gemäß Wert der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaK oder PostB). Entspricht 90% des Wertes der Bundesbeihilfe.

Heilfürsorge #

Bei Beihilfeanspruch kann der Arbeitgeber eingetragen werden, alternativ Selbstzahler.

Selbstzahler #

Wenn der Patient keine Versicherung angeben möchte, nicht einreicht, o.ä.

Rechnungen werden gemäß Maximalsatz GebüH erstellt, alle Ziffern berücksichtigt und auf den Mindestrechnungsbetrag auf-/abgerundet.

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